Vogelmanns Perspektive: Pflege braucht Gewichtsbeschränkung

Gesunder Rücken = Gesunder Mitarbeiter

Pflegepersonal klagt über Rückenschmerzen, Chefs über Ausfälle (Foto: Fotolia)

Was auf dem Bau längst Standard ist, fordere ich auch für Pflegende. Begrenzt die maximale Last bei allen Tätigkeiten auf 25 Kilo je Mitarbeiter und Aktion. Denn nicht nur der Umgang mit den Hilfebedürftigen muss zwingend human sein. Der mit den Mitarbeitern auch.

1500 Klicks binnen 48 Stunden auf einen Beitrag der Pflegebibel über ein Liftersystem in jedem Bewohnerzimmer eines Pflegeheims. Das Beispiel zeigt: Das Thema trifft den Nerv der Branche. Denn kaputte Rücken vom Umherhieven der Senioren treiben den Krankenstand nach oben – und die begehrten Mitarbeiter in die Flucht.

Woanders geht’s auch

Da haben es Bauarbeiter seit Jahrzehnten besser. Für ihre Branche ist längst geregelt, dass Steine oder Wandelemente mit einer Gewichtsbeschränkung von maximal 25 Kilo wiegen dürfen, sofern ein einzelner Arbeiter mit ihnen hantieren soll. Zu Recht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass die Belastung massiv steigt, wenn Frauen mehr als 25 Kilo bewegen. Bei Männern liegt der Grenzwert bei 40 Kilo.

QM-Experte Gregor Vogelmann (Foto: IQD)

Das geht auf die Knochen

Die negativen Auswirkungen nehmen noch zu, wenn sich die Person dabei vorbeugt, steht, hockt, dreht oder bückt, was in der Pflege normal ist. Auch die psychische Situation ist relevant, wie sehr der Körpereinsatz auf die Knochen geht.
Gerade in den Berufen der Pflege, bei denen der Ausfall eines Mitarbeitenden eine enorme physische und psychische Mehrbelastung für die Verbleibenden bedeutet, beginnt dadurch ein verhängnisvoller Teufelskreis. Deshalb fehlt erst Recht bei den Pflegeberufen und pflegenden Angehörigen eine Regelung, die das Gewicht begrenzt. Nur so können die hier Tätigen wirkungsvoll geschützt und ihre Arbeitskraft dauerhaft erhalten werden.

Pflegt die Pflegekräfte

Deshalb fordere ich den Gesetzgeber auf: Begrenzt die maximale Last in der Pflege bei allen Tätigkeiten auf 25 Kilo je Mitarbeiter und Aktion. Mehr noch: Die Tätigkeiten, die an einem pflegebedürftigen Menschen zu erbringen sind, müssen in einer Belastungsanalyse erfasst und bewertet werden. Damit hätte man eine Basis für Personalschlüssel, Geräteeinsatz und Schulungsbedarf.

Kranken- wie Pflegekassen müssen gesetzlich verpflichtet werden, diese noch zu definierenden Standards zu erfüllen. Das wäre eine klare Botschaft an die Angestellten dieser Branche. Denn nicht nur der Umgang mit den Hilfebedürftigen muss zwingend human sein. Der mit den Mitarbeitern auch.