To-Dos im Sterbefall

Was nach dem Tod eines Angehörigen beachtet werden muss

Im Sterbefall fällt klares Denken schwer:To- Do- Liste kann Anleitung geben.
Abschiednehemen fällt schwer, doch muss sein. Wie auch das abhandeln vieler Schritte nach dem Tod eines Angehörigen. (Foto: Fotolia)

Für Angehörige ist nach dem Tod eines Menschen viel zu erledigen. Um nichts zu vergessen und darauf vorbereitet zu sein, veröffentlichen wir hier eine Liste verschiedener Anlaufstellen und Schritte.

Nach Bestätigung des Todes durch einen Arzt, der die Sterbeurkunde ausstellt, sollten im ersten Schritt engste Verwandte kontaktiert und in Kenntnis gesetzt werden. Dabei ist es hilfreich, die wichtigen Kontakte bereits vorab parat zu haben, um keine Zeit zu verlieren und niemanden zu vergessen.

Erste Schritte nach dem Sterbefall

Ist der engste Kreis benachrichtigt, werden der Ausweis, Verträge, wenn vorhanden ein Organspende Ausweis, das Testament, sowie die Versicherungen zusammengetragen. Dabei zu beachten ist, dass Angehörige dazu verpflichtet sind, das Testament an einen Rechtsanwalt weiter zu geben, sofern dies durch den Verstorbenen noch nicht geschehen ist.
Im dritten Schritt sind die Verträge der Wohnung für Gas, Wasser, Strom oder Telefon zeitnah zu kündigen, damit nicht unnötig weitere Kosten anfallen. Hat der Verstorbene Pflanzen oder Haustiere, müssen diese versorgt oder untergebracht werden. Auch sollte der Arbeitgeber des Gestorbenen verständigt werden, sofern dieser noch berufstätig war.

Organisation der Trauerfeier

Ist der Sterbefall dem Standesamt gemeldet und dort beurkundet, entscheidet man sich für einen Bestatter, mit dem die Möglichkeiten der Beisetzung und die anfallenden Kosten besprochen werden. Hierzu bietet das Internet eine Auswahl. Den meisten Angehörigen ist es wichtig, dem Verstorbenen die Beisetzung zu ermöglichen, die er sich gewünscht hatte. Deshalb ist es wichtig, auch darüber zuvor gesprochen zu haben oder zu wissen, wo dieser letzte Wille dokumentiert ist.

Ist die Bestattung arrangiert, trifft man sich üblicherweise mit einem Pfarrer oder Trauerredner, um einen Termin für die Beisetzung zu vereinbaren. Nach Wunsch kann eine Traueranzeige in einer Lokalzeitung auf Termin, Uhrzeit und Ort sowie Kondolenzadresse hinweisen.

Steht der Termin für die Beerdigung, wird meist ein Grabschmuck bei einer Gärtnerei ausgesucht, um die Feier würdevoll zu dekorieren. Ebenso wird eine Lokalität für den sogenannten Leichenschmaus gebucht, Einladungen an den engeren Bekanntenkreis verschickt sowie am Grab für spontane Besucher kommuniziert.

Nach der Trauerfeier

Nach der Beerdigung ist es üblich, Dankeskarten zu verschicken und per Zeitungsinserat für die bekundete Trauer zu danken. Es empfiehlt sich, eine Akte mit den wichtigen Dokumenten rund um die Bestattung anzulegen. Dazu gehören Sterbeurkunde, Abrechnung des Grabpflegedienstes oder Kündigungsschreiben. Nicht zu vergessen sind die Räumung der Wohnung und die Organisation der Grabpflege, die man an Gärtnereien delegieren kann. Schließlich wird beim Notar das Testament eröffnet, sobald der Erbschein ausgestellt ist.