Patientenverfügung: Der eigene Wille zählt

Schriftstück regelt Hilfeleistungen im Notfall

Eine Patientenverfügung hilft Angehörigen und Ärzten, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein und ist jederzeit widerrufbar. (Foto: Ronja Gysin)

Nur jeder zwölfte Erwachsene hat in einer Patientenverfügung geregelt, wie er im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit medizinisch behandelt werden will und wer für ihn die entsprechenden Entscheidungen fällt. Dabei wollen die meisten Menschen, dass ihr Wille auch bei einer schweren Erkrankung oder bei einem Unfall gilt.

Wille des Patienten zählt im Notfall

„Zu mir kommen Menschen, die sich fragen, wer ihnen hilft, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind“, sagt Andreas Spöcker, Diplomtheologe und regelmäßiger Referent zum Thema Patientenverfügung. Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass der Wille des Patienten im Notfall im Mittelpunkt steht. Ist der Mensch nicht mehr in der Lage, seine Wünsche zu äußern, gibt die Patientenverfügung Hinweise, ob und wie der Erkrankte oder das Unfallopfer behandelt werden möchte. „Man hat auch bis zu einem gewissen Grad das Recht darauf, nicht mehr behandelt zu werden“, sagt Spöcker. Aus seiner Erfahrung ist es für die Patientenverfügung nie zu früh, aber oftmals zu spät. Nämlich dann, wenn Verwirrung, Demenz oder Bewusstlosigkeit eine klare Äußerung des eigenen Willens zweifelhaft oder unmöglich machen.

Willensäußerung muss schriftlich erfolgen

Eine unterschriebene Patientenverfügung ist unbegrenzt gültig und muss nicht alle zwei Jahre neu unterschrieben werden, wie viele meinen. Trotzdem muss niemand Angst haben, sich mit einer Unterschrift dauerhaft zu binden. Denn das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden kann. Die Willensäußerung muss unbedingt schriftlich erfolgen und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Entgegen der häufigen Meinung ist es nicht erforderlich, dass ein Notar das Dokument erstellt oder beurkundet. Trotzdem rät Spöcker zum Rechtsbeistand: „Eine Patientenverfügung sollte rechtssicher formuliert sein und das fällt den meisten Verbrauchern schwer“.

Vordrucke bieten erste Orientierung

Online findet man häufig Vordrucke, die eine erste Orientierung bieten können. Organisationen wie die Diakonie bieten Beratung und Musterformulare an. Hier können Sie die den Ratgeber herunterladen.