Haftstrafe für Grabbel-Greis

82-Jähriger nötigt Physiotherapeutin

Nein heißt nein! Das gilt auch für Senioren und Pflegebedürftige. (Bild: Fotolia)

Zu einem Jahr Haft auf Bewährung ist ein 82-Jähriger verurteilt worden, der im Oktober eine 28-jährige Physiotherapeutin sexuell bedrängt hat, die seine Frau im Rollstuhl seit drei Jahren behandelt hatte.

Vor dem Schorndorfer Amtsgericht schilderte die Physiotherapeutin Details. Demnach war sie regelmäßig in das Haus des Paares gekommen, um die Seniorin zu behandeln. Trotz anzüglicher Späße des Gatten habe sich über die drei Jahre ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt.

Anzügliches Verhalten

Drei Wochen vor dem Vorfall, der nun verhandelt wurde, hatte der Senior die Physiotherapeutin bei einem ihrer Hausbesuche auf die Wange geküsst, was diese nach eigenen Worten „verwundert und unangenehm berührt“ hat. Am Tattag rief der 82-Jährige die Frau unter einem Vorwand in den Keller. Dort habe er sie in eine Ecke gelockt und ihr einen weißen Kunststoffkopf gezeigt, in dessen Gesicht nackte Frauen und ein Paar beim Geschlechtsakt zu sehen gewesen seien.

Übergriff in der Pflege

„Ich fand das widerlich und bin zurückgeschreckt“, gab die Zeugin beim Amtsgericht zu Protokoll.
Der Mann habe sie verfolgt, an den Armen festgehalten und gemeint, er wolle mal sehen, wie sie abends unterwegs sei. Dann habe er sie zu sich gezogen, zu küssen versucht und sein Becken eindeutig bewegt. Sie habe sich weggedreht und sei aus dem Haus geflohen.

Keine Reue

Sie habe unter Schock gestanden und sich schmutzig gefühlt, sagte die 28-Jährige bei der Verhandlung aus. Der Greis habe sie angerufen und aufgefordert, die Situation im Keller zu vergessen. Er habe sie ja nur berührt und umarmt. Die Staatsanwältin fand die Schilderung auf Grund der vielen Details glaubhaft und deshalb den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt.

Keine Milde bei sexueller Nötigung

Weil sie keinen minderschweren Fall erkennen konnte, plädierte die Anklägerin auf 14 Monate Haft zur Bewährung. Der Verteidiger versuchte, Widersprüche in den Aussagen der Zeugin zu finden. Die Richterin verurteilte den Senior, der während der gesamten Verhandlung schwieg, zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldstrafe zugunsten einer gemeinnützigen Organisation.