Demente Ehefrau aus Liebe getötet

85-Jähriger will mit seiner dementen Ehefrau sterben

Demente Ehefrau aus Liebe getötet
Straftat aus verzweifelter Liebe: Gegen den 85-jährigen Ehemann hat die Polizei dennoch kraft Gesetz ermittelt. (Foto: Fromm)

Welch eine Tragik: Ein 85-Jähriger war im November 2014 mit seiner dementen Frau im Auto absichtlich gegen einen Baum gefahren. Zwei Tage später starb die 81-Jährige. Das Landgericht Bonn verurteilte nun den Mann, der das Beste für seine Frau wollte, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Der Täter hatte mit seiner Frau sterben wollen, überlebte aber den Frontalaufprall. Er hatte ihr und sich das Leben nehmen wollen aus Sorge, er könne selbst zum Pflegefall werden und dann seine Frau nicht mehr versorgen. Ursprünglich war der Rentner wegen heimtückischen Mordes angeklagt gewesen, weil er seine schwer kranke und demente Frau in seinen Suizidplan nicht eingeweiht hatte.

Tat hat Merkmale der Heimtücke ohne heimtückisch zu sein

In seiner Urteilsbegründung argumentierte der Kammervorsitzende, der Fall sei in jeder Hinsicht – auch juristisch – außergewöhnlich. Die Tat habe zwar alle Merkmale der Heimtücke, sei aber nicht heimtückisch gewesen. Denn der 85-Jährige habe nicht „in feindlicher Willensrichtung“ gegen sein Opfer gehandelt.

Im Gegenteil: Aus seiner subjektiven Sicht habe er das vermeintlich Beste für seine Frau gewollt. Das Paar war 60 Jahre verheiratet und die Beziehung galt als ungemein harmonisch. Sie sei „von inniger Liebe bis zum Schluss getragen gewesen“. Nicht der Angeklagte habe bei der Tat im Vordergrund gestanden, sondern seine Frau.

Versprechen gegeben, Ehefrau nie alleine zu lassen

Der 85-Jährige hatte ich versprochen, sie niemals alleine zu lassen. Dieses Versprechen habe er geglaubt, auf diese Weise einlösen zu müssen. Denn es standen ihm zwei Operationen bevor und er befürchtete, zu erblinden oder selbst dement zu werden. In dieser Panik, so der vorsitzende Richter, entschied sich der Greis zu der Verzweiflungstat.

Ein Gutachter attestierte dem Witwer verminderte Steuerungsfähigkeit. In seiner Verzweiflung habe er keinen anderen Weg gesehen. In seinem Schlußwort bat der Angeklagte um Verzeihung. Nun seien beide allein „und genau das wollte ich nicht.“ Der Richter meinte, der 85-Jährige habe sich selbst bestraft, „wie es schlimmer nicht sein kann.“

Klinikseelsorger bestätigen: Zwangslage kommt häufig vor

Klinikseelsorger bestätigen, dass sich hochbetagte Kranke sehr häufig viel weniger Sorgen machen um den eigenen Oberschenkelhalsbruch oder die Hüft-Operation als um ihre dementen Partnerinnen zu Hause. Diese bezichtigten sich dann, keine Vorsorge getroffen zu haben oder seien verängstigt, die Partnerin erkenne sie nach ihrer Klinikentlassung überhaupt nicht mehr.